1. Vorgespräch:
1.1 Der Züchter nimmt sich das Recht, jeden Käufer bei einem persönlichen Gespräch kennenzulernen und diesem gezielte Fragen zu seiner Person und den möglichen Haltungsbedingungen für einen Siberian Husky zu stellen. Die Fragen müssen vom Interessenten wahrheitsgemäß beantwortet werden. Der Züchter entscheidet, ob der Interessent für den Erwerb eines Welpen geeignet ist.
1.2 Es ist verboten, einen Welpen mit der Absicht ihn unmittelbar nach dem Kauf an einen Dritten zu veräußern, zu kaufen.
Wurfankündigung:
1.1 Nach erfolgter Wurfankündigung haben alle Interessenten die Möglichkeit sich auf eine Interessentenliste setzen zu lassen. Die Eintragung auf die Interessentenliste ist keine verbindliche Zusicherung für den Verkauf eines Welpen an den Interessenten.
1.2 Sollten mehr Interessenten vorhanden sein als Welpen geboren, entscheidet der Züchter, wer einen Welpen erhält.
1.3 Der Interessent kann bei der Interessentenliste einen Wunsch im Bezug auf das Geschlecht des Welpen angeben, diesen muss der Züchter jedoch nicht verbindlich berücksichtigen.
2. Kaufabwicklung:
2.1 Frühestens in der 5. Lebenswoche der Welpen, können die Welpen von den Interessenten das erste Mal besucht werden. Sollte der Interessent und der Züchter einvernehmlich sich dazu entscheiden, dass einer der Welpen für den Interessenten geeignet ist, unterschreibt der Interessent dem Züchter eine Kaufabsichtserklärung. Die Kaufabsichtserklärung ist nicht rechtsverbindlich, beide Parteien können bis zum Tag der Abholung vom Kauf zurücktreten.
2.2 Im Zuge der Kaufabsichtserklärung muss der potenzielle Käufer dem Züchter eine Personalausweiskopie vorlegen.
2.3 Frühestens in der 8. Lebenswoche des Welpen können diese vom Züchter abgeholt werden (der Züchter ist nicht in der Bringschuld).
2.4 Am Tag der Abholung unterschreibt der Käufer dem Züchter den Kaufvertrag mit dem Vermerk des Übergabedatums. Der Käufer erhält eine Rechnung. Außerdem erhält der Käufer einen EU-Heimtierausweis und eine Ahnentafel für den Welpen.
3. Zahlungsbedingung:
3.1 Der Welpe wird am Tag der Abholung in bar bezahlt. Anzahlungen sind nicht möglich. Ratenkauf ist ausgeschlossen. Der Eigentum des Welpen geht nur bei vollständiger Bezahlung an den Käufer über.
3. Züchter:
3.1 Der Züchter hat für den Verkauf von Welpen ein angemeldetes Gewerbe, welches unter der Steuernummer 23/124/01619 geführt wird.
3.2 Der Käufer erhält für den Kauf eines Welpen eine Rechnung inklusive der aktuell geltenden Umsatzsteuer.
3.3 Der Züchter züchtet streng nach den Vorgaben seines Zuchtverbandes und führt alle dort vorgegeben Gesundheitsuntersuchungen der Elterntiere durch. Außerdem erhalten alle Elterntiere eine Zuchttauglichkeit durch den Zuchtwart. Alle Dokumente können bei dem Züchter eingesehen werden.
3.4 Der Züchter verfügt über die Erlaubnis $11 Abs. 1 Nr. 8a des Tierschutzgesetztes.
4. Gesundheit, Lebensdauer und Rückgabe der Welpen:
4.1 Der Züchter züchtet seine Welpen streng nach allen Vorgaben seines Zuchtvereines. Nur die Verpaarung gesunder Elterntiere ist erlaubt (siehe Angaben in Absatz 2).
4.2 Der Züchter garantier dennoch nicht für eine bestimmte Lebensdauer des Welpen. Auch für die zukünftige Gesundheit übernimmt er keine Garantie.
4.3 Am Tage der Abholung übergibt der Züchter dem Käufer einen, soweit möglich zu beurteilen, gesunden Welpen. Bekannte Krankheiten, Einschränkungen, Missbildung sind dem Käufer mitzuteilen.
4.4 Der Züchter leistet nach bestem Wissen und gewissen alle Sozialisierungs-/ und Habituationsvorbereitungen der Welpen. Dafür, wie sich der Welpe im Laufe seines Lebens entwickelt, übernimmt der Züchter keine Garantie.
5. Rückgaberecht:
5.1 Für den Kauf von Haustieren besteht kein verbindliches Rückgaberecht.
5.2 Innerhalb der ersten drei Monate, ab Übergabetag, ist der Züchter bereits eine Rücknahme in Betracht zu ziehen. Diese Entscheidung ist unverbindlich und wird individuell getroffen.
6. Datenschutz:
6.1 Der Züchter muss die Daten aller Käufer im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist aufheben und bei Aufforderung dem örtlichen Veterinäramt vorlegen.
6.2 Für die Kaufabwicklung benötigt der Züchter den Namen, die vollständige Adresse, die Telefonnummer und ggf. die E-Mailadresse des Käufers. Die Daten müssen durch einen gültigen Personalausweis belegt werden.
(Stand Oktober 2020)
1. Die Leistung:
1.1 Die Leistungen und Angebote ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
1.2 Die Leistungen und Angebote sind unverbindlich. Annahmeerklärungen bedürfen auf Verlangen meinerseits zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch mich. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
2. Zahlungsbedingungen
2.1 Alle Leistungen der Hundeschule und alle Angebote des Huskykennels (Einzeltrainings, Gruppenstunden, Seminare, Vorträge, Wanderungen, Abenteuerangebote usw.) sind unmittelbar vor oder direkt nach der Leistung in bar oder per 5er Karte zu bezahlen. Die Abzeichnung der 5er Karten erfolgt ausschließlich durch meine Unterschrift. Ist die 5er Karte am Tag der Leistung nicht vorrätig, muss die Leitung ersatzweise in bar bezahlt werden.
2.2 Sollte eine Leistung per Überweisung vereinbart werden, ist die Leistung auf das Konto: Huskykennel Norddeister, Sparkasse Hannover, DE76 2505 0180 0910 4653 71 unter Angabe der Rechnungsnummer zu begleichen. Die Zahlungsbedingung ist auf der Rechnung vermerkt.
2.3 5er Karten haben eine Gültigkeit für 6 Monate. Das Datum der Ausstellung ist auf der 5er Karte vermerkt. Die Karten sind nicht übertragbar. Eine Rückzahlung nicht in Anspruch genommener Einheiten ist nicht möglich. 5er Karten sind nicht an Dritte übertragbar.
3. Rücktrittsrecht:
3.1 Das Training findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sind die Witterungsbedingungen unzumutbar oder muss der Trainer das Training (z.B. durch Krankheit) absagen, werden die Trainingsstunden nachgeholt. Bei Gruppentrainings findet der Nachholtermin an dem Tag statt, an dem die Mehrheit der Teilnehmer kann.
3.2 Alle gebuchten Leistungen (Einzeltraining, Gruppentraining, Wanderungen, Seminare, Prüfungen zur
theoretischen oder praktischen Sachkundenachweis/ Hundeführerschein und sonstige Abenteuerangebote) sind vom Teilnehmer spätestens 24 Stunden vor Beginn abzusagen. Nicht rechtzeitig abgesagte Unterrichtsstunden werden in vollem Umfang berechnet.
3.3 Verspätungen der Teilnehmer zu den vereinbarten Trainingsstunden/ Wanderungen, Seminaren und sonstigen Leistungen gehen zu Lasten des Teilnehmers und berechtigen weder zu einer Verminderung der Vergütung noch zu einer Verlängerung der vertraglich vereinbarten Leistungszeit.
4. Allgemeines zur Teilnahme an der Hundeschule
4.1 Der Kursleiter kann kurzfristige Änderungen bezüglich des Unterrichtsortes, des Unterrichtsablaufs sowie kleine zeitliche Verschiebungen vornehmen.
4.2 Bei Erstgespräch bzw. bei der Anmeldung erhält der Kunde diverse, trainingsrelevante Dokumente zur Aufnahme, welche wahrheitsgemäß ausgefüllt werden müssen. Alle Dokumente werden im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert.
4.3 Der Kunde versichert, dass sein Hund behördlich angemeldet ist
4.4 Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung vorliegen, eine Kopie muss auf Verlangen des Trainers vorgelegt werden.
4.5 Am Training dürfen ausschließlich gesunde Tiere teilnehmen, die kein Ansteckungsrisiko für Menschen oder Tiere darstellen. Ein Impfausweis ist dem Trainer auf Verlangen vorzulegen.
4.6 Läufige Hündinnen sind vom Training ausgeschlossen.
4.7 Chronische Erkrankungen, körperliche Einschränkungen und übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit des Hundes sind dem Trainer vor Trainingsbeginn mitzuteilen. Ebenso sind trainingsrelevante Informationen über den gesundheitlichen Zustand des Halters mitzuteilen.
4.8 Zu Gruppenstunden sind nur kursfähige Hunde zugelassen, Eine Kursfähigkeit besteht, wenn:
- der Hund weder Menschen noch Tiere gefährdet bzw. der Mensch entsprechende Vorkehrungen trifft
- der Hunde bei der Teilnahme an einem Kurs nicht übermäßig und dauerhaft dem Stress verfällt (Stresshecheln, dauerhaftes Bellen, zittern, meiden)
- der Hund sich trotz anderer Teilnehmer und Hunde auf seinen Menschen konzentrieren kann
4.9 Der Trainer behält sich vor den Hund während des Trainings vom Kurs auszuschließen, wenn in Absatz 4.8 angegebene Kriterien nicht erfüllt sind. Der Trainer handelt immer zum Wohle des Hundes/ des Halters und anderer Teilnehmer. Auch bei übermäßiger Angst oder Nervösität des Halters kann ein Ausschluss aus dem Gruppentraining stattfinden. Eine (anteilige) Erstattung der Kurse erfolgt nicht.
5.0 Zur Überprüfbarkeit einer Kursfähigkeit kann der Halter ein Einzeltraining buchen.
5.1 Der Trainer behält sich vor einen Teilnahme vom Training auszuschließen, wenn gegen das TierSchG verstoßen wird, Hilfsmittel benutzt werden, die gegen die Ethik/ Trainingsweise des Trainers sprechen, übertriebene Härte angewendet wird und dies gegen Aufforderung nicht unterlässt. In diesen Fällen erfolgt keine Erstattung der Kursgebühr.
5.2 Das Training findet ausschließlich auf Basis positiver Verstärkung statt. Für das Training sind entsprechende Belohnungen notwendig, welche der Halter in ausreichender Menge zu jedem Training mitzubringen hat. Sollte ein Training auf Grund von fehlender Futtermittel nicht möglich sein, behält der Trainer sich das Recht vor, das Training abzubrechen. Eine Erstattung der Kursgebühr erfolgt nicht. Sollte der Hund, wie in Absatz 4.5 beschrieben, gesundheitliche Einschränkungen wie z.B. Futtermittelallergien haben, ist dies dem Trainer vor Trainingsbeginn mitzuteilen, um Alternativen zu schaffen.
5.3 Die Hunde sind bei der Teilnahme am Training grundsätzlich an der Leine zu führen, so lange bis der Trainer eine andere Anweisung gibt.
5.4 Kotabsatz auf dem Trainingsgelände ist von dem Halter sofort und eigenständig zu entfernen.
6. Haftungsausschluss
6.1 Anweisungen des Trainers sind grundsätzlich zur Gefahrenabwendung Folge zu leisten.
6.2 Für Anweisungen innerhalb der Verhaltenstherapie und/oder des Trainings und daraus resultierenden Sach-, Personen- und Vermögensschäden haftet der Trainer nicht
6.3 Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die er oder sein Hund während des Trainings verursachen.
6.4
Begleitpersonen der Teilnehmer sind durch den Teilnehmer auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen.
5. Allgemeines zur Teilnahme an Abenteuerangeboten:
5.1 Bei Wanderungen geht der Veranstalter davon aus, dass der Kunde körperlich gesund ist und in der Lage ist eine längere Strecke zurückzulegen. Wanderungen finden bei jedem Wetter statt sofern die Temperatur nicht über 15 Grad liegt. Der Veranstalter kann selber entscheiden, ob die Wanderung im Wald oder Feld stattfindet. Während der gesamten Wanderung sind Anweisungen des Veranstalters folge zu leisten,
5.2 Bei Kindergeburtstagen haften Eltern für Ihre Kinder. Anweisungen des Veranstalters müssen zwingend folge geleistet werden. Der Veranstalter kann die Veranstaltung jederzeit kurzfristig oder vollständig abbrechen. Das Mindestalter zur Teilnahme von Kindern liegt bei 5 Jahren. Maximal vier Kinder pro Veranstaltung sind zulässig.
5.3 Für Schäden an Personen, Gegenständen oder Kleidung haftet der Veranstalter nicht.
5. Datenschutz:
5.1 Gelegentlich werden Fotos/Videoaufnahmen während des Trainings gemacht. Sollte ein Teilnehmer der Veröffentlichung nicht zustimmen, ist dieses schriftlich zu vermerken, anderenfalls gilt die Aufnahme und Verwendung als freigegeben.
6. Garantie
Der Trainer schuldet aufgrund des Umstandes, dass die Tätigkeit auch on der Mitarbeit des Teilnehmers und dessen als auch den Fähigkeiten des Tieres abhängt, hinsichtlich meiner Tätigkeit keinen Erfolg. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres, nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht , seiner Vorgeschichte und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.
7. Salvatorische Klausel
7.1 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, anfechtbar oder nicht durchführbar sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
7.2 Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt.
Soweit zulässig gilt als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz des Veranstalters als vereinbart
Jegliche Änderungen und Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Erstellt von:
Huskykennel vom Norddeister
Inhaberin Janine Isabelle Kreft
Glück-Auf-Str. 47a
30890 Barsinghausen
Telefon: 0172-4382545
info@huskykennel-norddeister.de